Dr. Wolf Mazakarini
Es gibt immer einen Weg aus den Schulden
Privatkonkurs, Schuldenregulierungsverfahren,
Außergerichtliche Schuldenregulierung
Privatkonkurs, Schuldenregulierungsverfahren,
Außergerichtliche Schuldenregulierung
Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini lässt Sie nicht alleine
Der Weg aus den Schulden!
Sie sind in einer schwierigen Lage? Die Schuldenlast wird erdrückend? Sie wissen nicht, wie Sie Ihre Schulden bezahlen können? Dann ist es gut, eine Ansprechperson zu haben. Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini lässt Sie nicht alleine.
Wenn Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können, helfen wir Ihnen. Dies kann in Form einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zwischen Schuldner und Gläubiger erfolgen oder in Form eines Schuldenregulierungsverfahrens - Privatkonkurs.
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Der Privatkonkurs ist eine Möglichkeit, Ihre Schulden loszuwerden.
Zahlungsplan
Durch einen Zahlungsplan wird mit den Gläubigern eine Quote vereinbart, die innerhalb von höchstens 7 Jahren bezahlt wird. Nach § 194 Abs 1 muss der Schuldner im Zahlungsplan den Gläubigern mindestens eine Quote anbieten, die seiner pfändbaren Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht. Nehmen die Gläubiger diesen Zahlungsplan nicht an, wird das Abschöpfverfahren eingeleitet.
Abschöpfverfahren
Beim Abschöpfungsverfahren tritt der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte
an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder ab. Im Wege des Abschöpfungsverfahrens ist die Restschuldbefreiung gegen
den Willen der Gläubigermehrheit bzw. gegen den Willen aller Gläubiger möglich. Mit dem IRÄG 2017 erfolgte eine Verkürzung
von sieben auf fünf Jahre.
Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist spätestens mit dem Antrag auf Annahme eines Zahlungsplans einzubringen.
Der Schuldner tritt seine pfändbaren Einkünfte an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder ab.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Vor Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens muss ein Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgen. Dazu muss jedem Gläubiger ein Angebot einer bestimmten Quote gemacht werden. Ist dies nicht möglich oder lehnt auch nur ein Gläubiger ab, wird das Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet.
Seit dem 1.November 2017 wird die Entschuldung des Privatkonkurses erleichtert. Die Mindestquote von 10% der Gesamtschulden wurde abgeschafft und das Abschöpfverfahren wurde auf 5 Jahre (vorher 7 Jahre) gekürzt. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und werden Sie schuldenfrei. Bestehende Abschöpfungsverfahren laufen ab dem 01.11.2017 noch maximal fünf Jahre weiter, sofern sie nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt enden. Die Restschuldbefreiung ohne Mindestquote gilt auch für diese Verfahren.
Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini
Rechtsanwalt Dr. Wolf Mazakarini erarbeitet mit Ihnen eine Lösung, Ihre Schulden zu regulieren. Wir erstellen die nötigen Schriftsätze, stellen die erforderlichen Anträge und begleiten Sie beim gesamten Verfahrensablauf. Auch prüfen wir, ob die gegen Sie gerichteten Forderungen berechtigt sind, ob Gegenforderungen bestehen oder ob Verjährung eingetreten ist.
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Ihr Weg in ein Schuldenfreies Leben
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